Zum Inhalt springen

    • Facebook
    • Twitter
    • Xing

Aktueller Stand zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

17.04.2023
Aktuelles Logistikportal Niedersachsen e.V.

Körle, 19.4.2023. Der Bundestag hat die für Donnerstag, 30. März 2023 geplante 2./3. Lesung des HinSchG kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt. Nun soll eine Einigung zwischen sämtlichen Parteien außerhalb des Bundestages versucht werden. Da die Europäische Kommission bereits Klage gegen Deutschland eingereicht hat, wird eine schnelle Einigung erwartet.

Bild: © SpediHub GmbH

Für betroffene Unternehmen gilt eine Umsetzungsfrist von einem Monat
Trotz der aktuellen Verzögerungen ist damit zu rechnen, dass an den bisher geplanten Umsetzungsfristen festgehalten wird und die Umsetzung in den Unternehmen dann zügig stattfinden muss. Zu beachten ist, dass die ursprüngliche Übergangsfrist für betroffene Unternehmen von drei auf einen Monat verkürzt wurde.

Der Inhalt des Gesetzes, die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen, Behörden und Organisationen, an die sich Whistleblower wenden können, bleibt unverändert. Es müssen auch anonyme Meldungen bzw. die anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebern und Meldestellen ermöglicht werden.

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Es gelten folgende Umsetzungsfristen:

·       Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf haben Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern einen Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit, das HinSchG umzusetzen.

·       Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern haben eine Übergangsfrist bis Dezember 2023.

·       Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sind nicht betroffen, sofern der Jahresumsatz 10 Millionen Euro nicht übersteigt.

Schnelle Einigung erwartet
Die EU-Richtlinie hätte bis 17.12.2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Doch die Verabschiedung des Gesetzes wurde in Deutschland mehrfach verschoben. Zuletzt hatte der Bundestag den Gesetzentwurf am 30.03.23 kurzfristig von der Tagesordnung genommen, da der Plan der Bundesregierung, die Länderregelungen aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, nach Ansicht von Experten verfassungswidrig sein könnte.

Der Ältestenrat des Parlaments entschied jetzt, dass ein Einigungsversuch zwischen sämtlichen Parteien außerhalb des Bundestages versucht werden soll. Da die Europäische Kommission bereits Klage gegen Deutschland eingereicht hat, wird eine schnelle Einigung erwartet, sodass mit einer Verabschiedung im Mai/Juni 23 gerechnet werden kann.

Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, dass das neue Hinweisgeberschutzgesetz endgültig in Kraft tritt. Eine entsprechende verbindliche EU-Richtlinie ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) wurde bereits im Dezember 2019 verabschiedet. Unternehmen werden damit verpflichtet, für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Sorge zu tragen und eine Meldestelle einzurichten, bei der Hinweisgeber vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Ausführlichere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz finden Sie unter: https://spedihub.de/hinweisgeber

Über SpediHub
Das Expertennetzwerk SpediHub ist der Partner der Logistikbranche im Bereich IT-Sicherheit. Als Spezialisten für IT-Sicherheit und Datenschutz unterstützt es Unternehmen bei der Einführung und Zertifizierung nach ISO 27001 sowie TISAX. Zu den Kernkompetenzen von SpediHub gehören die grundlegende Analyse des IT-Sicherheitsniveaus, die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen und Unterstützung bei deren Umsetzung wie auch ganzheitliche Beratungsleistungen für die datensichere Digitalisierung.

Kontakt:
Tim Iglauer
Geschäftsführer
Tel.: 05665 / 180 98 50
tim.iglauer(at)spedihub(dot)de
www.spedihub.de