Förderung von Intermodalen Logistikknoten
Voraussetzung ist, dass mit der Förderung neue innovative KMU der Transport- und Logistikwirtschaft in diesen Logistikknoten angesiedelt oder bereits vorhandene gestärkt werden. Innovationen können z.B. intelligente Steuerungen, digitales Transportmanagement durch künstliche Intelligenz oder digitale Prozesse zur optimalen Auslastung der Infra- und Suprastruktur sein.
Antragsberechtigt sind Entwickler oder Betreiber von Güterverkehrszentren und Binnenhäfen sowie Unternehmen, Forschungseinrichtungen und landesweite oder regionale Logistikinitiativen / -cluster bei der Erstellung von Logistikkonzepten.
Bei der Antragstellung sind eine Reihe von Qualitätskriterien nachzuweisen, wie z.B. der Beitrag zu einem nachhaltigen, umweltfreundlichen und effizienten Güterverkehr sowie die Anzahl von innovativen KMU, die angesiedelt oder gestärkt werden. Die Gewichtung erfolgt anhand eines Scoring-Modells.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 40% im SER-Gebiet und bis zu 60% im ÜR-Gebiet.
Bewilligungsstelle ist die Investitions- und Förderbank (NBank).
Ansprechpartner:
Carolin Ertmann
carolin.ertmann(at)nbank(dot)de)
Tel. 0511 / 30031-452
Matthias Franck
matthias.franck(at)nbank(dot)de
Tel. 0511 / 30031-281