Neuausrichtung der CO2-Förderrichtlinie
Darüber hinaus werden Unterstützungsmaßnahmen für klimaschonende Logistiklösungen wie Studien, Anwendungen und deren Umsetzung sowie begleitende Marketingmaßnahmen gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 50% der förderfähigen Kosten.
Mit dieser Förderung konnten bisher u.a. folgende Projekte unterstützt werden:
- Erweiterung der Umschlagkapazitäten im Hafen Lüneburg. Bestandteil der Maßnahme sind die Einfriedung des Betriebsgeländes, eine erweiterte Flächenbeleuchtung, ein Landstromanschluss sowie umfangreiche Flächenherrichtungen.
- Zuwendung für die Anschaffung eines mobilen Umschlaggerätes im Hafen Dörpen. Hierdurch können zusätzliche Transporte im Hafen des GVZ Emsland abgewickelt werden.
- Förderung einer Beratung für Unternehmen in der Region Hannover, um Güter vom LKW auf die Schiene zu verlagern.
Die Unterstützung aller Maßnahmen schafft die Voraussetzungen für weitere Transportverlagerungen auf die umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenwasserstraße und Schiene.
Beratung, Antragstellung und Bewilligung erfolgt über die niedersächsische Investitions- und Förderbank (Nbank)
Ansprechpartner für die Regionen Braunschweig und Leine-Weser:
Matthias Franck | Tel.: 0511 / 30031-281 | matthias.franck(at)nbank(dot)de
Ansprechpartner für die Regionen Lüneburg und Weser-Ems:
Martin Herrmann | Tel.: 0511 / 30031-337 | martin.herrmann(at)nbank(dot)de
Mit der CO2 Förderrichtlinie des Landes werden die ersten Projekte in Lüneburg, Dörpen und Hannover gefördert.