Neue Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung CO²-armer Verkehrsträger im Flächenland Niedersachsen
Gegenstand der Förderung sind ferner Unterstützungsmaßnahmen für klimaschonende Logistiklösungen wie Studien, Anwendungen und deren Umsetzungen sowie begleitende Marketingmaßnahmen.
Zuwendungsempfänger können Betreiber von Güterverkehrszentren und Binnenhäfen sein bzw. Träger landesweiter oder regionaler Logistiknetzwerke/-cluster bei Unterstützungsmaßnahmen für klimaschonende Logistiklösungen.
Details sind den Fördergrundsätzen zu entnehmen, die im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gemeinsam mit der NBank sowie dem Logistikportal Niedersachsen e.V. Anfang 2016 über die Förderbedingungen informieren.
Ralf Gieseke
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Referat Verkehrspolitik, Mobilität und Logistik
Telefon: 0511/120-7810 Telefax 0511/120-99-7810
email: ralf.gieseke(at)mw.niedersachsen(dot)de
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